Was ATEX 2014/34/EU tatsächlich von Herstellern verlangt
Wenn Sie Geräte für Gefahrenbereiche auf dem EU-Markt verkaufen — ob Sie in der EU herstellen oder von außerhalb importieren — müssen Sie ATEX 2014/34/EU einhalten. CE-Kennzeichnung mit dem Ex-Symbol ist Pflicht.
Die Konformitätsschritte:
- Risikobewertung: potenzielle Zündquellen identifizieren, gegen GGSA (Anhang II der Richtlinie) bewerten
- Konstruktion nach harmonisierten Normen: hauptsächlich die IEC-60079-Serie. Die Konformität mit harmonisierten Normen ergibt die “Konformitätsvermutung” gegenüber GGSA.
- Konformitätsbewertung: geeignete(s) Modul(e) je nach Kategorie
- Zusammenstellung und Pflege der technischen Unterlagen
- EU-Konformitätserklärung (EU-DoC) vom Hersteller unterzeichnet
- CE + Ex-Kennzeichnung am Produkt angebracht
- Beteiligung der Benannten Stelle für Kat. 1 und Kat. 2 (obligatorisch); Kat. 3 Gas kann selbst deklarieren
- Vorbereitung auf Marktüberwachung: Behörden können Unterlagen anfordern, unangekündigte Audits durchführen
| Kategorie | Modul B (EU-Baumusterprüfung durch BS) | Fertigungs-QS |
|---|
| Kat. 1 G/D, Kat. M1 | Obligatorisch | Modul D (Fertigungs-QS), E (Produkt-QS) oder F (Prüfung) — alle durch BS |
| Kat. 2 G/D, Kat. M2 | Obligatorisch | Modul D, E oder F durch BS |
| Kat. 3 G | NICHT obligatorisch (Eigendeklaration möglich) | Interne Fertigungskontrolle ausreichend |
| Kat. 3 D | Obligatorisch | Modul D, E oder F |
Deshalb sind Kat. 3 G-Geräte (Zone 2 Gas) erheblich günstiger zu zertifizieren als Kat. 2 — keine Beteiligung der Benannten Stelle, keine wiederkehrenden Audits.
Die Unterschiede 2014 vs. 1994
Die Richtlinie von 1994 (94/9/EG, im Volksmund “ATEX 95” genannt wegen ihrer Nummerierung im alten EU-Richtliniensystem) wurde 2014 im Wesentlichen umnummeriert mit geringfügigen technischen Änderungen:
- Angleichung an den “Neuen Rechtsrahmen” — strengere Marktüberwachung, Rückverfolgbarkeitspflichten
- Importeure und Händler tragen Mitverantwortung (nicht nur Hersteller)
- Dokumentenaufbewahrung 10 Jahre (war 10 Jahre zuvor, jetzt strenger)
- EU-Konformitätserklärung muss in der Sprache des Ziellands des Mitgliedstaats vorliegen
Technisch bleiben nach 94/9/EG zertifizierte Geräte gültig (keine rückwirkende Anforderung). Neue Zertifizierungen ab April 2016 werden nach 2014/34/EU ausgestellt.
CE / Ex-Kennzeichnung — was erscheinen muss
[CE-Kennzeichnung] [BS-Nummer] |II 2 G Ex db IIC T4 Gb IECEx PTB 14.0123X
Herstellername, Typ, Serie, Jahr
ATEX-Zertifikatnummer: PTB 14 ATEX 0567 X
Die Bestandteile:
- CE-Kennzeichnung: zeigt Konformität mit anwendbaren EU-Richtlinien an (können mehrere sein; Ex-Geräte kombinieren oft mit EMV, Niederspannung, RoHS usw.)
- BS-Nummer: die vierstellige Nummer der Benannten Stelle, die das Zertifikat ausgestellt hat, nur vorhanden wenn BS beteiligt (Kat. 1/2)
- Ex-Kennzeichnung gemäß IEC 60079-0: die technische Spezifikation geeigneter Zonen
- Zertifikatreferenzen: ATEX-Zertifikat (in der EU obligatorisch), IECEx-Zertifikat (optional, zeigt weltweite Verwendbarkeit an)
Suffix “X” auf dem Zertifikat — wichtiges Detail
Ein Zertifikat, das mit “X” endet (z. B. PTB 14 ATEX 0567 X), hat spezifische Verwendungsbedingungen, die im Zertifikat dokumentiert sind. Häufige Bedingungen:
- Eingeschränkter Umgebungstemperaturbereich
- Spezifische Kabelverschraubung erforderlich
- Zusätzliche Erdungsanforderungen
- Eingeschränkte Betriebsmodi
Die Installation muss diese Bedingungen einhalten. Das Nichtbeachten der X-Suffix-Bedingungen = nicht konforme Installation, auch wenn das Gerät korrekt gekennzeichnet ist.
Laufende Harmonisierung mit der EU-Maschinenverordnung 2027
Die EU-Maschinenverordnung 2027 (ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) wird eine engere Harmonisierung mit ATEX für Maschinen in Gefahrenbereichen vornehmen. Derzeit muss ein Kompressor Kat. 2G SOWOHL mit der Maschinenrichtlinie ALS AUCH mit ATEX 2014/34/EU konform sein — zwei separate technische Unterlagen, zwei Prüfserien. Die künftige Verordnung zielt darauf ab, dies für echte Maschinen+Ex-Geräte zu vereinfachen.