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ATEX 2014/34/EU

ATEX 2014/34/EU

ATEX-Richtlinie 2014/34/EU — Geräte für explosionsgefährdete Bereiche

Die Richtlinie 2014/34/EU ist der europäische Rechtsrahmen für Geräte und Schutzsysteme, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden sollen. Hersteller und Importeure, die solche Geräte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, müssen diese einhalten. Ersetzt ATEX 95 (94/9/EG).

Dokumentstruktur

Directive 2014/34/EU

Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen

Ersetzt 94/9/EG (ATEX 95). Legt die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen (GGSA) und die Konformitätsbewertungsverfahren (CE-Kennzeichnung) für Geräte fest, die auf dem EU-Markt für Ex-Umgebungen bestimmt sind.

Schlüsselbegriffe

Anwendungsbereich
Alle elektrischen UND nicht-elektrischen Geräte, Schutzsysteme, Vorrichtungen und Komponenten zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Umfasst mechanische Geräte, die eine Zündquelle sein könnten (rotierende Maschinen, Bremsen, die Wärme erzeugen).
Gerätegruppen
Gruppe I = Bergbau (Grubengas). Gruppe II = übertägige Industrien (Gas + Staub).
Kategorien
Kat. 1 (Zone 0/20 — sehr hohe Schutzanforderung), Kat. 2 (Zone 1/21 — hoch), Kat. 3 (Zone 2/22 — normal). G für Gas, D für Staub. Beispielkennzeichnung: 'II 2 GD' = übertägig, Kat. 2, sowohl Gas als auch Staub.
Benannte Stelle(BS)
Unabhängige Organisation, die von einem EU-Mitgliedstaat zur Durchführung von Konformitätsbewertungen benannt wurde. Beispiele: PTB (Deutschland), INERIS (Frankreich), DEKRA, TÜV. Nummer der Benannten Stelle auf dem Zertifikat (z. B. 'PTB 0102').
EU-Baumusterprüfung
Modul B des Konformitätsbewertungsverfahrens. Die BS prüft die Konstruktion und den Prototyp, stellt die EU-Baumusterprüfbescheinigung aus. Für Kat. 1 und Kat. 2 erforderlich. Kat. 3 kann Modul A (Eigendeklaration des Herstellers) für Gase verwenden.
Qualitätssicherungsmodule
Modul D: Fertigungs-QS-System, von BS geprüft. Modul E: Produkt-QS-System. Modul F: Produktprüfung (BS-Inspektion je Einheit). Hersteller wählen je nach Produktionsvolumen und Produkttyp.
Technische Unterlagen
Der Hersteller muss für jedes Produkt technische Unterlagen führen: Risikobewertung, Konstruktion, Fertigungskontrollen, Prüfberichte, Baumusterprüfbescheinigung. Auf Anfrage der Marktüberwachungsbehörden verfügbar, 10 Jahre nach der letzten Einheit aufzubewahren.

Notes & guidance

Was ATEX 2014/34/EU tatsächlich von Herstellern verlangt

Wenn Sie Geräte für Gefahrenbereiche auf dem EU-Markt verkaufen — ob Sie in der EU herstellen oder von außerhalb importieren — müssen Sie ATEX 2014/34/EU einhalten. CE-Kennzeichnung mit dem Ex-Symbol ist Pflicht.

Die Konformitätsschritte:

  1. Risikobewertung: potenzielle Zündquellen identifizieren, gegen GGSA (Anhang II der Richtlinie) bewerten
  2. Konstruktion nach harmonisierten Normen: hauptsächlich die IEC-60079-Serie. Die Konformität mit harmonisierten Normen ergibt die “Konformitätsvermutung” gegenüber GGSA.
  3. Konformitätsbewertung: geeignete(s) Modul(e) je nach Kategorie
  4. Zusammenstellung und Pflege der technischen Unterlagen
  5. EU-Konformitätserklärung (EU-DoC) vom Hersteller unterzeichnet
  6. CE + Ex-Kennzeichnung am Produkt angebracht
  7. Beteiligung der Benannten Stelle für Kat. 1 und Kat. 2 (obligatorisch); Kat. 3 Gas kann selbst deklarieren
  8. Vorbereitung auf Marktüberwachung: Behörden können Unterlagen anfordern, unangekündigte Audits durchführen

Konformitätsbewertungsmodule je Kategorie

KategorieModul B (EU-Baumusterprüfung durch BS)Fertigungs-QS
Kat. 1 G/D, Kat. M1ObligatorischModul D (Fertigungs-QS), E (Produkt-QS) oder F (Prüfung) — alle durch BS
Kat. 2 G/D, Kat. M2ObligatorischModul D, E oder F durch BS
Kat. 3 GNICHT obligatorisch (Eigendeklaration möglich)Interne Fertigungskontrolle ausreichend
Kat. 3 DObligatorischModul D, E oder F

Deshalb sind Kat. 3 G-Geräte (Zone 2 Gas) erheblich günstiger zu zertifizieren als Kat. 2 — keine Beteiligung der Benannten Stelle, keine wiederkehrenden Audits.

Die Unterschiede 2014 vs. 1994

Die Richtlinie von 1994 (94/9/EG, im Volksmund “ATEX 95” genannt wegen ihrer Nummerierung im alten EU-Richtliniensystem) wurde 2014 im Wesentlichen umnummeriert mit geringfügigen technischen Änderungen:

  • Angleichung an den “Neuen Rechtsrahmen” — strengere Marktüberwachung, Rückverfolgbarkeitspflichten
  • Importeure und Händler tragen Mitverantwortung (nicht nur Hersteller)
  • Dokumentenaufbewahrung 10 Jahre (war 10 Jahre zuvor, jetzt strenger)
  • EU-Konformitätserklärung muss in der Sprache des Ziellands des Mitgliedstaats vorliegen

Technisch bleiben nach 94/9/EG zertifizierte Geräte gültig (keine rückwirkende Anforderung). Neue Zertifizierungen ab April 2016 werden nach 2014/34/EU ausgestellt.

CE / Ex-Kennzeichnung — was erscheinen muss

[CE-Kennzeichnung]   [BS-Nummer]   |II 2 G   Ex db IIC T4 Gb   IECEx PTB 14.0123X
                                        Herstellername, Typ, Serie, Jahr
                                        ATEX-Zertifikatnummer: PTB 14 ATEX 0567 X

Die Bestandteile:

  • CE-Kennzeichnung: zeigt Konformität mit anwendbaren EU-Richtlinien an (können mehrere sein; Ex-Geräte kombinieren oft mit EMV, Niederspannung, RoHS usw.)
  • BS-Nummer: die vierstellige Nummer der Benannten Stelle, die das Zertifikat ausgestellt hat, nur vorhanden wenn BS beteiligt (Kat. 1/2)
  • Ex-Kennzeichnung gemäß IEC 60079-0: die technische Spezifikation geeigneter Zonen
  • Zertifikatreferenzen: ATEX-Zertifikat (in der EU obligatorisch), IECEx-Zertifikat (optional, zeigt weltweite Verwendbarkeit an)

Suffix “X” auf dem Zertifikat — wichtiges Detail

Ein Zertifikat, das mit “X” endet (z. B. PTB 14 ATEX 0567 X), hat spezifische Verwendungsbedingungen, die im Zertifikat dokumentiert sind. Häufige Bedingungen:

  • Eingeschränkter Umgebungstemperaturbereich
  • Spezifische Kabelverschraubung erforderlich
  • Zusätzliche Erdungsanforderungen
  • Eingeschränkte Betriebsmodi

Die Installation muss diese Bedingungen einhalten. Das Nichtbeachten der X-Suffix-Bedingungen = nicht konforme Installation, auch wenn das Gerät korrekt gekennzeichnet ist.

Laufende Harmonisierung mit der EU-Maschinenverordnung 2027

Die EU-Maschinenverordnung 2027 (ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) wird eine engere Harmonisierung mit ATEX für Maschinen in Gefahrenbereichen vornehmen. Derzeit muss ein Kompressor Kat. 2G SOWOHL mit der Maschinenrichtlinie ALS AUCH mit ATEX 2014/34/EU konform sein — zwei separate technische Unterlagen, zwei Prüfserien. Die künftige Verordnung zielt darauf ab, dies für echte Maschinen+Ex-Geräte zu vereinfachen.

Betroffene Branchen

  • Gerätehersteller (Sensoren, Motoren, Leuchten, Schalter), die in der EU verkaufen
  • Importeure von Ex-Geräten in die EU
  • EU-Händler von Ex-Geräten

Referenzen & Vertiefung