# ATEX-Richtlinie 2014/34/EU — Geräte für explosionsgefährdete Bereiche

> Die Richtlinie 2014/34/EU ist der europäische Rechtsrahmen für Geräte und Schutzsysteme, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden sollen. Hersteller und Importeure, die solche Geräte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, müssen diese einhalten. Ersetzt ATEX 95 (94/9/EG).

- Quelle : https://industryhub.site/de/standards/atex-2014-34-eu
- Herausgeber : EU
- Familie : Explosionsgefährdete Bereiche
- Status : current
- Erstveröffentlichung : 2014
- Letzte Revision : 2014 (anwendbar ab April 2016)
- Ausgabe : 1 (Richtlinie)
- Nächste Revision : Die EU arbeitet an der Angleichung an den Neuen Rechtsrahmen, keine größere Revision geplant
- Zugang : Kostenlos (Text der EU-Richtlinie)
- Sprache : Deutsch

## Dokumentstruktur

- **Directive 2014/34/EU** — Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen : Ersetzt 94/9/EG (ATEX 95). Legt die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen (GGSA) und die Konformitätsbewertungsverfahren (CE-Kennzeichnung) für Geräte fest, die auf dem EU-Markt für Ex-Umgebungen bestimmt sind.

## Schlüsselbegriffe

- **Anwendungsbereich** : Alle elektrischen UND nicht-elektrischen Geräte, Schutzsysteme, Vorrichtungen und Komponenten zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Umfasst mechanische Geräte, die eine Zündquelle sein könnten (rotierende Maschinen, Bremsen, die Wärme erzeugen).
- **Gerätegruppen** : Gruppe I = Bergbau (Grubengas). Gruppe II = übertägige Industrien (Gas + Staub).
- **Kategorien** : Kat. 1 (Zone 0/20 — sehr hohe Schutzanforderung), Kat. 2 (Zone 1/21 — hoch), Kat. 3 (Zone 2/22 — normal). G für Gas, D für Staub. Beispielkennzeichnung: 'II 2 GD' = übertägig, Kat. 2, sowohl Gas als auch Staub.
- **Benannte Stelle (BS)** : Unabhängige Organisation, die von einem EU-Mitgliedstaat zur Durchführung von Konformitätsbewertungen benannt wurde. Beispiele: PTB (Deutschland), INERIS (Frankreich), DEKRA, TÜV. Nummer der Benannten Stelle auf dem Zertifikat (z. B. 'PTB 0102').
- **EU-Baumusterprüfung** : Modul B des Konformitätsbewertungsverfahrens. Die BS prüft die Konstruktion und den Prototyp, stellt die EU-Baumusterprüfbescheinigung aus. Für Kat. 1 und Kat. 2 erforderlich. Kat. 3 kann Modul A (Eigendeklaration des Herstellers) für Gase verwenden.
- **Qualitätssicherungsmodule** : Modul D: Fertigungs-QS-System, von BS geprüft. Modul E: Produkt-QS-System. Modul F: Produktprüfung (BS-Inspektion je Einheit). Hersteller wählen je nach Produktionsvolumen und Produkttyp.
- **Technische Unterlagen** : Der Hersteller muss für jedes Produkt technische Unterlagen führen: Risikobewertung, Konstruktion, Fertigungskontrollen, Prüfberichte, Baumusterprüfbescheinigung. Auf Anfrage der Marktüberwachungsbehörden verfügbar, 10 Jahre nach der letzten Einheit aufzubewahren.

## Was ATEX 2014/34/EU tatsächlich von Herstellern verlangt

Wenn Sie Geräte für Gefahrenbereiche auf dem EU-Markt verkaufen — ob Sie in der EU herstellen oder von außerhalb importieren — müssen Sie ATEX 2014/34/EU einhalten. **CE-Kennzeichnung mit dem Ex-Symbol ist Pflicht**.

Die Konformitätsschritte:

1. **Risikobewertung**: potenzielle Zündquellen identifizieren, gegen GGSA (Anhang II der Richtlinie) bewerten
2. **Konstruktion nach harmonisierten Normen**: hauptsächlich die IEC-60079-Serie. Die Konformität mit harmonisierten Normen ergibt die "Konformitätsvermutung" gegenüber GGSA.
3. **Konformitätsbewertung**: geeignete(s) Modul(e) je nach Kategorie
4. **Zusammenstellung und Pflege der technischen Unterlagen**
5. **EU-Konformitätserklärung** (EU-DoC) vom Hersteller unterzeichnet
6. **CE + Ex-Kennzeichnung** am Produkt angebracht
7. **Beteiligung der Benannten Stelle** für Kat. 1 und Kat. 2 (obligatorisch); Kat. 3 Gas kann selbst deklarieren
8. **Vorbereitung auf Marktüberwachung**: Behörden können Unterlagen anfordern, unangekündigte Audits durchführen

## Konformitätsbewertungsmodule je Kategorie

| Kategorie | Modul B (EU-Baumusterprüfung durch BS) | Fertigungs-QS |
|---|---|---|
| Kat. 1 G/D, Kat. M1 | Obligatorisch | Modul D (Fertigungs-QS), E (Produkt-QS) oder F (Prüfung) — alle durch BS |
| Kat. 2 G/D, Kat. M2 | Obligatorisch | Modul D, E oder F durch BS |
| Kat. 3 G | NICHT obligatorisch (Eigendeklaration möglich) | Interne Fertigungskontrolle ausreichend |
| Kat. 3 D | Obligatorisch | Modul D, E oder F |

Deshalb sind Kat. 3 G-Geräte (Zone 2 Gas) **erheblich günstiger zu zertifizieren** als Kat. 2 — keine Beteiligung der Benannten Stelle, keine wiederkehrenden Audits.

## Die Unterschiede 2014 vs. 1994

Die Richtlinie von 1994 (94/9/EG, im Volksmund "ATEX 95" genannt wegen ihrer Nummerierung im alten EU-Richtliniensystem) wurde 2014 im Wesentlichen umnummeriert mit geringfügigen technischen Änderungen:
- Angleichung an den "Neuen Rechtsrahmen" — strengere Marktüberwachung, Rückverfolgbarkeitspflichten
- **Importeure und Händler tragen Mitverantwortung** (nicht nur Hersteller)
- Dokumentenaufbewahrung 10 Jahre (war 10 Jahre zuvor, jetzt strenger)
- EU-Konformitätserklärung muss in der Sprache des Ziellands des Mitgliedstaats vorliegen

Technisch bleiben nach 94/9/EG zertifizierte Geräte gültig (keine rückwirkende Anforderung). Neue Zertifizierungen ab April 2016 werden nach 2014/34/EU ausgestellt.

## CE / Ex-Kennzeichnung — was erscheinen muss

```
[CE-Kennzeichnung]   [BS-Nummer]   |II 2 G   Ex db IIC T4 Gb   IECEx PTB 14.0123X
                                        Herstellername, Typ, Serie, Jahr
                                        ATEX-Zertifikatnummer: PTB 14 ATEX 0567 X
```

Die Bestandteile:
- **CE-Kennzeichnung**: zeigt Konformität mit anwendbaren EU-Richtlinien an (können mehrere sein; Ex-Geräte kombinieren oft mit EMV, Niederspannung, RoHS usw.)
- **BS-Nummer**: die vierstellige Nummer der Benannten Stelle, die das Zertifikat ausgestellt hat, nur vorhanden wenn BS beteiligt (Kat. 1/2)
- **Ex-Kennzeichnung** gemäß IEC 60079-0: die technische Spezifikation geeigneter Zonen
- **Zertifikatreferenzen**: ATEX-Zertifikat (in der EU obligatorisch), IECEx-Zertifikat (optional, zeigt weltweite Verwendbarkeit an)

## Suffix "X" auf dem Zertifikat — wichtiges Detail

Ein Zertifikat, das mit **"X"** endet (z. B. `PTB 14 ATEX 0567 X`), hat **spezifische Verwendungsbedingungen**, die im Zertifikat dokumentiert sind. Häufige Bedingungen:
- Eingeschränkter Umgebungstemperaturbereich
- Spezifische Kabelverschraubung erforderlich
- Zusätzliche Erdungsanforderungen
- Eingeschränkte Betriebsmodi

Die Installation muss diese Bedingungen einhalten. Das Nichtbeachten der X-Suffix-Bedingungen = nicht konforme Installation, auch wenn das Gerät korrekt gekennzeichnet ist.

## Laufende Harmonisierung mit der EU-Maschinenverordnung 2027

Die **EU-Maschinenverordnung 2027** (ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) wird eine engere Harmonisierung mit ATEX für Maschinen in Gefahrenbereichen vornehmen. Derzeit muss ein Kompressor Kat. 2G SOWOHL mit der Maschinenrichtlinie ALS AUCH mit ATEX 2014/34/EU konform sein — zwei separate technische Unterlagen, zwei Prüfserien. Die künftige Verordnung zielt darauf ab, dies für echte Maschinen+Ex-Geräte zu vereinfachen.

## Betroffene Branchen

Gerätehersteller (Sensoren, Motoren, Leuchten, Schalter), die in der EU verkaufen, Importeure von Ex-Geräten in die EU, EU-Händler von Ex-Geräten

## Referenzen & Vertiefung

- [ATEX 2014/34/EU — offizieller Text](https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2014/34/oj)
- [EU-ATEX-Leitlinien (Anwendungshilfe)](https://single-market-economy.ec.europa.eu/sectors/mechanical-engineering/atex_en)
- [NANDO — Datenbank der Benannten Stellen](https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/nando/)
